Werder-Power aus der Steckdose

Ob gegen Bayern oder gegen Heidenheim, ob unter Flutlicht oder am Sonntagnachmittag, ob bei Sonnenschein oder minus 3 Grad – eines bleibt immer gleich: Wenn Werder trifft, wird bei dir laut gejubelt. Und vielleicht sogar noch ein bisschen lauter mit der Energie für Fans: WERDER STROM53 – inklusive Torprämie50, Preisgarantie für 12 Monate51 und 100 % Ökostrom11. Hol dir jetzt den Fan-Strom für dein Zuhause.

  • Verlängerungslaufzeit: unbestimmte Zeit.
  • Kündigungsfrist: ein Monat vor Ende der Erstlaufzeit oder nach der Erstlaufzeit beliebig mit einer Frist von einem Monat

 

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Rechtliche Hinweise und Fußnoten einblenden ausblenden
11.

Weitere Details finden Sie dazu auf www.ewe.de/klimafreundlich.

50.

Als WERDER STROM-Kunde erhältst Du für Tore, die die erste Mannschaft des Fußballvereins SV Werder Bremen e. V. in der 1. Fußball-Bundesliga und im DFB-Pokal in der regulären Spielzeit erzielt (nicht zur regulären Spielzeit zählen „Verlängerung“ oder „Elfmeterschießen“), eine Prämie in Höhe von 1 € pro Tor. Die Tor- und Titelprämien werden Dir als Gutschrift in den jeweiligen Stromrechnungen gutgeschrieben. Weitere Details kannst Du den AGB entnehmen.

51.

Ausgenommen sind Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie bei Einführung von neuen Steuern, Abgaben oder sonstigen Mehrbe- oder Entlastungen möglich. Die Laufzeit der Preisgarantie entspricht der Erstlaufzeit des Vertrages. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Weitere Details entnimm bitte den AGB. Du schließt diesen Vertrag mit der EWE VERTRIEB GmbH (Sitz der Gesellschaft: Cloppenburger Str. 310, 26133 Oldenburg | Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg HRB 207052 Geschäftsführung: Oliver Bolay, Dominik Gertenbach | Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Christian Friege). Du erreichst uns über folgende Kanäle: schriftlich an EWE VERTRIEB GmbH, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg; telefonisch unter 0441 8000 5555; online über unser Kontaktformular oder über info@ewe.de. Du kannst Fragen oder Beschwerden an die Schlichtungsstelle richten; hier findest du unsere Verhaltensrichtlinie.

53.

EWE verpflichtet sich, WERDER STROM-Kunden mit „Ökostrom“ zu versorgen, d. h. die zur Deckung des Gesamtbedarfs des Kunden erforderliche elektrische Energie ausschließlich aus Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie i. S. d. § 3 Erneuerbare-Energien-Gesetzes (bilanziell) bereitzustellen. WERDER STROM hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Während der Erstlaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit kündigen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Preise können je Gebiet und Netzbetreiber variieren. Die jeweils geltenden Preise findest Du auf www.werder-strom.de. Weitere Details und Preise in den AGB.